Wasserschaden
Wasserschäden, verursacht durch undichte Leitungen oder durch von Aussen eindringendes Wasser, verursachen neben den primär sichtbaren Beschädigungen meist auch Folgeschäden, welche nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Wasserschäden können durch ein plötzliches Ereignis oder auch durch länger anhaltende Einflüsse entstehen. Oftmals zeigen sich dann solche Schäden in Form von Pilz- oder Schimmelbildung. Stellen Sie einen Wasserschaden fest, müssen Sie zwingend sofort alle Massnahmen treffen, welche die Ausbreitung des Schadens verhindern können. Zudem ist sowohl während der 2-jährigen Rügefrist als auch innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist die sofortige Mängelanzeige unabdingbar. Informieren Sie in solchen Fällen auch unbedingt Ihre eigene Wasserschadenversicherung.