Verdeckte Mängel
Verdeckte Mängel sind Mängel, welche erst nach Ablauf der 2-jährigen Rügefrist zutage treten. Die gesetzlichen Regelungen sehen eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vor. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Rügefrist Mängel sofort schriftlich gemeldet werden müssen, damit Sie Ihre Mängelrechte geltend machen können. In der Regel ist mit sofort eine Frist von 3 bis 4 Arbeitstagen gemeint. Nach Ablauf der Rügefrist bis zum Zeitpunkt der Verjährung fällt die Beweispflicht, ob ein tatsächlicher Mangel vorliegt, Ihnen zu.