Schliessplan

Der Schliessplan stellt meist grafisch dar, welche Schlüssel zu welchen Räumen Zutritt ermöglichen. Dadurch wird verhindert, dass Unberechtigte Zutritt zu fremdem Eigentum oder zum ausschliesslich zugeordneten nutzbaren Sonderrecht haben. Für eine Gesamtüberbauung wird in der Regel nur ein gemeinsamer Schliessplan angelegt. Damit können auch Räume usw. erfasst werden, zu denen alle Nutzer oder nur eine bestimmte Gruppe von Nutzern (z.B. Hauswartung) Zutritt haben. Für Ihren Bereich erhalten Sie einen Sicherheitsschein, den Sie ausgefüllt an die vermerkte Adresse zustellen müssen. Dadurch sind ausschliesslich Sie oder durch Sie bestimmte Personen berechtigt, zusätzliche Schlüssel zu bestellen. Ist auf Wunsch des Bestellers ein Passepartout, welcher sämtliche Schlösser der Überbauung öffnet, angefertigt worden, geht dieser vor der Übergabe an den Bestellenden bzw. an die Verwaltung. Wurde ein solcher Schlüssel ausschliesslich für die Bauzeit angefertigt, wird dieser zur Vernichtung der Herstellerfirma übergeben.