Rügefrist
Die Rügefrist beträgt 2 Jahre ab Bezugsbereitschaft für das gesamte Bauprojekt. Während dieser Zeit können Mängel jederzeit gerügt werden. Die Mängelbehebung erfolgt im Zuge der Garantiearbeiten. Mängel, deren verspätete Meldung zu Schäden führen würden und Gebrauchsmängel, die die Benutzbarkeit der Kaufobjekte wesentlich beeinträchtigen, sind unmittelbar nach Entdecken zu melden. Die Verjährung für verdeckte Mängel endet 5 Jahre ab erwähntem Datum. Verdeckte Mängel sind solche, die erst nach Ablauf der zweijährigen Rügefrist zutage treten. Mängel sind innert dieser Frist sofort schriftlich zu rügen. Die Beweislast für verdeckte Mängel liegt bei Ihnen.