Pflanzen
Mit den Umgebungsarbeiten werden, soweit es die Witterungsbedingungen und die Jahreszeit zulassen, auch die im Umgebungsplan vorgesehenen Bäume, Sträucher, Hecken usw. angepflanzt. Die Norm SIA Nr. 118/318 „Garten- und Landschaftsbau“ schliesst die Haftung des Unternehmers für Ansaaten und Pflanzen ausdrücklich aus. Ebenso besteht kein Gewährleistungsanspruch bei Schäden durch Elementarereignisse. Dies bedeutet, dass Sie für die Pflege und den Unterhalt der Gartenanlage ab Besitzesantritt verantwortlich sind. Durch einen Unterhaltsvertrag mit dem Gartenbauunternehmer können Sie den Gewährleistungsausschluss umgehen. Bitte beachten Sie, dass p-4 AG für Sie keine Unterhaltsverträge abgeschlossen hat.