Küchengeräte

Für sämtliche Küchengeräte erhalten Sie separate Garantiescheine der Lieferfirma. Die Gewährleistung auf Küchengeräte beträgt in der Regel 2 Jahre. Die Garantiescheine werden Ihnen anlässlich der Übergabe ausgehändigt. Bitte füllen Sie die Garantiescheine vollständig aus und senden Sie diese an die Lieferfirma zur Registrierung. Durch die aufgeführte Fabrikationsnummer erkennt die Lieferfirma sofort den Gerätetyp im Fall von notwendigen Reparaturarbeiten. Gerätevorführungen können Sie ebenfalls mit den beigelegten Anmeldungen anfordern. Oftmals können Sie diese Registrierung auch im Internet vornehmen. Informieren Sie sich auf der entsprechenden Website.