Hindernisfreies Bauen
Die Norm geht davon aus, dass der gebaute Lebensraum allen Menschen offenstehen soll. Er soll auch für Menschen, die in ihrer Beweglichkeit von Geburt an, durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Beschwerden kurz- oder langfristig motorisch oder sensoriell eingeschränkt sind, weitestgehend selbständig zugänglich sein. Dieses Postulat lässt sich aus dem Grundrecht der Gleichstellung aller Menschen herleiten, welches Bestandteil der Bundesverfassung ist. Die Norm definiert die Standards, mit denen im Hochbaubereich das Postulat der Gleichstellung zu erfüllen ist.
Die Norm gilt für Projektierung und Ausführung im Hochbau. Sie betrifft Vorhaben zum Neubau und Umbau, zur Instandsetzung und Umnutzung von Bauten für dauernde oder befristete Nutzung sowie zu ihrer Ausstattung und zur Gestaltung von Aussenräumen. Die Norm ist nur für Bauten massgeblich, für die hindernisfreies oder behindertengerechtes Bauen von Bund, Kanton, Gemeinde oder Bauherrschaft vorgeschrieben ist.
p-4 AG berücksichtigt die Norm dementsprechend bei den Projekten. www.procap.ch, www.sia.ch