Cheminée
Cheminées und Cheminéeöfen sind bewilligungspflichtig und unterliegen den Bedingungen der «Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen» (VKF) sowie der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Bitte beachten Sie, dass bei gleichzeitigem Betrieb der Küchenablufthaube im gleichen Raum die Funktion des Cheminées oder des Cheminéeofens beeinträchtigt werden kann, da die Abzugshaube der Feuerungsstelle die Verbrennungsluft entzieht. www.praever.ch
Cheminées und Cheminéeöfen und insbesondere Rauchabzugsanlagen (Kamine) müssen periodisch durch eine konzessionierte Firma (Kaminfeger) gereinigt werden. Beim Betrieb von Warmluftcheminées sind zudem die Empfehlungen des Systemlieferanten zu beachten. Weitere finden Sie beim Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte VHP. www.vhp.ch
Für den Einbau von Wohnraumfeuerungen (Cheminées / Cheminéeöfen) in Minergiehäuser, gilt es zusätzlich bestimmte Vorgaben einzuhalten. So muss die Feuerstelle geschlossen ausgeführt werden, die Wärmeleistung angepasst und die Verbrennungsluftzufuhr direkt in den Brennraum geführt werden. Es dürfen nur Feuerstätte mit Qualitäts-Siegel verbaut werden. Ebenfalls müssen die Anforderungen an die Lüftung gemäss SIA 2023 eingehalten werden. Weitere wichtige Informationen finden Sie z.B. unter www.minergie.ch; wwww.glutform.ch