Brandschutz

Ihr Kaufobjekt ist, nach den zur Zeit der Baubewilligung aktuellen Brandschutzvorschriften, geplant und ausgeführt worden. Die „Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen“ (VKF) erlässt die entsprechenden Normen und Richtlinien. Die Einhaltung der Normen und Richtlinien wird durch speziell ausgebildete Fachpersonen überprüft. Ab Besitzesantritt sind Sie für die Einhaltung der Brandschutznorm und der Brandschutzrichtlinien verantwortlich. Insbesondere sind Sie verantwortlich, dass die Sicherheit von Personen und Sachen jederzeit gewährleistet ist. „Eigentümer und Nutzerschaft haben jederzeit zu gewährleisten, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss instand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.“ (Auszug aus Brandschutzrichtlinie 12-15) Alle betroffenen Personen haben während dem gesamten Lebenszyklus der Baute oder Anlage eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz sicherzustellen. Die Massnahmen im Brandschutz sind regelmässig zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen. Detaillierte Unterlagen finden Sie unter www.praever.ch