Bezugsbewilligung
Vor der Übergabe findet die Abnahme durch die Behörde statt. Diese erteilt die definitive Bezugsbewilligung. Bei geringfügigen Mängeln wird die Bewilligung unter Auflagen erteilt.
Vor der Übergabe findet die Abnahme durch die Behörde statt. Diese erteilt die definitive Bezugsbewilligung. Bei geringfügigen Mängeln wird die Bewilligung unter Auflagen erteilt.