Bepflanzung
Die Bepflanzung ist Teil der Umgebungsarbeiten, welche in Ihrem Kaufvertrag enthalten sind. Vielerorts empfiehlt die Behörde auf das Pflanzen von nicht einheimischen Bäumen und Gehölzen zu verzichten. p-4 AG unterstützt diese Empfehlung.
Zudem sind Auflagen bezüglich Grenzabstände, insbesondere von Bäumen und Sträuchern oder Umgebungsbauwerken zu beachten. Die Abstände werden kantonal geregelt. Dies gilt auch für spätere Nachpflanzungen oder Einrichtungen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Behörde. Ohne anderslautende Vereinbarung gehört der erste Schnitt von Rasen- und Wiesenflächen sowie die Nachsaat von ungenügend bedeckten Flächen gemäss Norm SIA Nr. 118/318 zum Grundangebot, jedoch besteht ohne Unterhaltsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen kein Gewährleistungsanspruch für die Bepflanzung. Bitte beachten Sie, dass p-4 AG für Sie keine Unterhaltsverträge abgeschlossen hat.