Behörde

Kantonale und kommunale Behörden sind von Anbeginn eines Bauprojektes bis zur Übergabe des Bauwerkes an die Nutzer:innen ständige Begleiter. Während der Projektierung regeln Baugesetze und Bauordnungen die zulässigen Ausmasse und die Nutzung der Bebauung. Während und nach Abschluss der Bauarbeiten finden behördliche Abnahmen, z.B. Kanalisation, Schutzräume, Umgebungsgestaltung, Einhaltung von Auflagen wie Brandschutz etc. statt. Dies nicht zuletzt darum, dass Sie sicher sein können, eine gesetzeskonforme Liegenschaft erworben zu haben.